Neue Auslegungshinweise Land Hessen und Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach

Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sind bis zum 18. April 2021 zu schließen. Der Verkauf über click&collect bleibt gestattet.

Die Wirtschaftsförderung bittet die Unternehmen um Beachtung der neuen Corona-Regelungen in Hessen, siehe Auslegungshinweise der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung mit Stand 29. März 2021.

Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sind bis zum 18. April 2021 zu schließen. Der Verkauf über click&collect bleibt gestattet.

Die Regelungen für den Kreis Offenbach sind außerdem in einer Allgemeinverfügung geregelt in der ab dem 28.03.21 geltenden Fassung.   

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