Europäische Kommission beauftragt EFRAG mit der Vereinfachung der ESRS

Mit Schreiben vom 27. März 2025 hat die Europäische Kommission den EFRAG Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard (SRB) mit der Vereinfachung der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) beauftragt.

Diese Beauftragung folgt auf die Veröffentlichung des ersten "Omnibus"-Pakets am 26. Februar 2025, das Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Vorschriften, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erschließung zusätzlicher Investitionskapazitäten enthält. Im Rahmen dieser Initiative schlägt die Kommission vor, einen delegierten Rechtsakt zur Überarbeitung und Vereinfachung der bestehenden ESRS zu verabschieden.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Rechnungslegungsrichtlinie, geändert durch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), wird die Kommission bei der Annahme des vorgeschlagenen delegierten Rechtsakts zur Änderung der ESRS den fachlichen Rat von EFRAG berücksichtigen.

Die Kommission hat nun EFRAG gebeten, den Prozess zur Entwicklung eines solchen fachlichen Rats so bald wie möglich einzuleiten, damit er bis zum 31. Oktober 2025 vorliegt.

Der Omnibus-Vorschlag sieht folgende Kernpunkte bei der Überarbeitung der ESRS vor:

  • Erhebliche Reduzierung der Anzahl der obligatorischen ESRS-Datenpunkte;
  • Klarstellung von Bestimmungen, die als unklar erachtet werden;
  • Klarstellung von Anweisungen, wie das Wesentlichkeitsprinzip anzuwenden ist;
  • Vereinfachung der Struktur und des Ausweises der Standards;
  • Verbesserung der Interoperabilität mit globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung; und
  • Durchführung sonstiger Änderungen, die aufgrund der Erfahrungen bei der ersten Anwendung der ESRS als notwendig erachtet werden.

Das Schreiben finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Quelle: www.iasplus.com

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