Am 30.7.2025 empfahl die Europäische Kommission die Nutzung des neuen VSME-Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Damit will sie diesen Unternehmen eine verlässliche Grundlage für ihre Berichte bieten. Im Rahmen der Omnibus-Vorschläge vom Februar 2025 plant die EU, berichtspflichtige Unternehmen künftig zu verpflichten, ihre Anforderungen an Zulieferer mit bis zu 1.000 Beschäftigten auf den VSME-Standard zu begrenzen - es sei denn, branchenspezifische Vorgaben verlangen mehr. Ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist in Arbeit.
Hier gelangen Sie zum relevanten EU-Dokument.
Quelle: www.frankfurt-main.ihk.de