Energieeffizienz: Bessere Förderung für kleine Betriebe

Seit 1. Mai ist die neue EEW-Richtlinie in Kraft und damit ein neues Förderangebot. Insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen haben sich die Förderbedingungen verbessert. Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert.

Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen. Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000 Euro betragen. Die Förderquote beträgt 33 % bei einer Förderung nach De-minimis VO und 20 % bei einer Förderung nach AGVO. Nebenkosten, beispielsweise Kosten für Transport und Anschluss, sind auf 33 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Gegenstand der Förderung

  • Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen
  • Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese Anlagen ausschließlich mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Zugelassen sind Möglichkeiten zur direkten Nutzung folgender Energiequellen/-träger:

  • erneuerbare geothermische-/hydrothermische/aerothermische Quellen
  • Sonnenstrahlung
  • Abwärme

Die Förderung der oben genannten Maßnahmen erfolgt gemäß den verbindlichen technischen Mindestanforderungen der Anlage zum Merkblatt „Modul 6 – Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen, siehe unter folgendem Link

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