CSRD und CSDDD: Fristverlängerungen verabschiedet

Der Europäische Rat hat die im Omnibus-I-Paket vorgeschlagenen Fristverlängerungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) formal verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben für die Umsetzung in nationales Recht bis zum 31.12.2025 Zeit. Das Inkrafttreten der CSRD-Berichtspflichten für große Unternehmen und börsennotierte KMU wird um zwei Jahre verschoben, die Umsetzungsfrist der CSDDD auf Mitte 2027. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und 900 Mio. Euro Nettoumsatz müssen die neuen Regelungen ab Mitte 2028 anwenden, solche mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro ab Mitte 2029. Die Beratungen zu Änderungen der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie haben auf Ratsebene begonnen und werden Ende April 2025 im Europäischen Parlament fortgesetzt. Die DIHK-Stellungnahme zum Omnibus-Paket wird eingebracht.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema bietet Ihnen die IHK Frankfurt.

Quelle: www.frankfurt-main.ihk.de

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