Corona-Tests in Unternehmen – das Wichtigste zu Beschaffung und Durchführung

Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzveordnung vom 14.04.2021 wurde das verpflichtende Angebot von Test in den Unternehmen eingeführt. Danach hatte der Arbeitgeber den Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Selbst- und Schnelltest anzubieten. Für besonders gefährdete Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens zweimal pro Woche. Mit der nunmehr dritten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzveordnung vom 21.04.2021 haben die Arbeitgeber ab dem 23.04.2021 für alle Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Test anzubieten. Die Regelung für bestimmte Beschäftigungsgruppen mit besonders hohem Infektionsrisiko ist damit weggefallen und die höhere Testfrequenz von zwei Tests pro Woche wurde auf alle Beschäftigten ausgedehnt. Die Beschaffung der Tests oder die Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten sind vom Arbeitgeber bis zum 30. Juni 2021 aufzubewahren.

Woher bekommen Sie ausreichende Corona-Tests? Wie häufig sollten Sie die Mitarbeiter:innen testen? Wie organisieren Sie Ausgabe und Testung? Und welche Stellen bieten eventuell weiterführende Informationen rund um die Dokumentation und rechtliche Fragen?
Zu diesen und weiteren Fragen gibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag auf einer umfassenden Internetseite Antworten.

Schnell- und Selbsttests auf eine Corona-Infektion sind derzeit stark nachgefragt und nicht immer leicht zu beschaffen. Deshalb haben die Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine interaktive Anbieter-Suche eingerichtet. Zur Anbieterplattform.

Die DIHK-Bildungs-GmbH hat zwei Kurz-Webinare und weitere Infoangebote zum Thema "Covid-19-Tests im Betrieb" entwickelt.
- Info zum Kurzwebinar Covid-19-Tests im Betrieb organisieren (PDF, 1 MB)
- Info zum Kurzwebinar Rechtsfragen zu Covid-19-Tests (PDF, 1 MB)

Quellen: www.dihk.de und www.dihk-bildungs-gmbh.de

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