Ab dem 1. Juli 2022 müssen der Pizzabäcker, Einzelhändler, Bäcker, Metzger, Kioskbesitzer, Imbissbetreiber, Apotheker, Gastronom, Marktplatzhändler, Juwelier und alle anderen, die Serviceverpackungen (Papier, Beutel, Tüten, Pizzaschalen, Becher) mit Ware befüllen und an Endkunden ausgeben im Verpackungsregister registriert sein. Erfolgt dies nicht und haben noch keine Vorlieferanten die Systempflichten (Bezahlen für Recycling) erfüllt, drohen hohe Bußgelder bzw. Vertriebsverbote.
Dieser Film sagt wie die Registrierung geht! Serviceverpackungen - YouTube
Weitere Informationen zu der LUCID Registrierung unter Serviceverpackungen (verpackungsregister.org)